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   BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80   

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BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80 (https://dejure.org/1983,1271)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1983 - 4 AZR 578/80 (https://dejure.org/1983,1271)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 (https://dejure.org/1983,1271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte - Bewährungszeit - Gleichheitssatz

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vor gesehen, und 11. November 1981 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 1 zu § 29 BAT, mit jeweils weiteren Nachweisen, auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Entgegen der Meinung der Revision liegt auch ein Verstoß gegen den dem Arbeitsvertragsrecht zu gehörigen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vor, der rechtsbegrifflich vom verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz zu trennen ist (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 20. April "1983 - 4 AZR 375/80 zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    Wie es bei Angestellten in Vorzimmern üblich ist (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), obliegen ihr auch die Bedienung zweier Telefonanschlüsse, die Führung des Terminkalenders des Hauptabteilungsleiters sowie die Abwicklung des Publikumsverkehrs.
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    In Wahrheit will die Klägerin jedoch eine allgemeine Feststellungsklage erheben, für die das rechtliche Interesse nach § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 -, 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 "beide zur Veröffentlichung bestimmt, und 3. Juli 1974 - 4 AZR 491/73 - AP Nr. 3 zu § 42 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    Zwar können Tarif normen auch wegen Verstoßes gegen den Rechtsgedanken des § 306 BGB rechtsunwirksam sein (vgl. das Urteil des Senats vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    In Wahrheit will die Klägerin jedoch eine allgemeine Feststellungsklage erheben, für die das rechtliche Interesse nach § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 -, 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 "beide zur Veröffentlichung bestimmt, und 3. Juli 1974 - 4 AZR 491/73 - AP Nr. 3 zu § 42 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.07.1974 - 4 AZR 491/73

    Dienststätte - Begriff - Definition - Dienstgang - Außendienst

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    In Wahrheit will die Klägerin jedoch eine allgemeine Feststellungsklage erheben, für die das rechtliche Interesse nach § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 -, 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 "beide zur Veröffentlichung bestimmt, und 3. Juli 1974 - 4 AZR 491/73 - AP Nr. 3 zu § 42 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79

    Beamter - Scheidung - Ortszuschlag - Angestellter

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vor gesehen, und 11. November 1981 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 1 zu § 29 BAT, mit jeweils weiteren Nachweisen, auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68

    Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80
    Weiter geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß nach dem letzten Satz der tariflichen Fußnote die Tarifvertragsparteien auch hier den allgemeinen Begriff der Bewährung im Sinne des § 23 a BAT verwenden (vgl. dazu das Urteil des Senats BAG 21, 174, 177 = AP Nr. 3 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Feststellungsanträge bedürfen anders als Leistungsanträge keiner Bezifferung (vgl. ua. BAG 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP BAT § 23a Nr. 16; 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - zu A 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Der Senat hat bei einer tariflichen Regelung, die eine Verdoppelung der Bewährungszeit in bezug auf die Gewährung einer Zulage für Angestellte im Schreibdienst für Halbtagskräfte vor sah, das stark divergierende tatsächliche Arbeitspensum zwischen halbtags und mit der vollen Arbeitszeit beschäftigten Angestellten als sachlich gerechtfertigten Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung und deren Ausgestaltung im Bereich der tariflichen Gestaltungsfreiheit liegend angesehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgründsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit

    Der Senat hat bei einer tariflichen Regelung, die eine Verdoppelung der Bewährungszeit in bezug auf die Gewährung einer Zulage für Angestellte im Schreibdienst für Halbtagskräfte vorsah, das stark divergierende tatsächliche Arbeitspensum zwischen halbtags und mit der vollen Arbeitszeit beschäftigten Angestellten als sachlich gerechtfertigten Anknüpfungspunkt für eine Differenzierung und deren Ausgestaltung im Bereich der tariflichen Gestaltungsfreiheit liegend angesehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).

    Die Tarifvertragsparteien handeln im Rahmen ihrer tariflichen Gestaltungsfreiheit weder unsachlich noch willkürlich, wenn sie im Hinblick auf das von ihnen geforderte Erfahrungswissen den Bewährungsaufstieg für teil- und vollzeitbeschäftigte Angestellte unterschiedlich und nach näherer tariflicher Maßgabe pauschaliert regeln (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Die Tarifvertragsparteien haben bei der Entscheidung, welche arbeitsvertraglichen Leistungen sie besonders honorieren wollen, weitgehende Gestaltungsfreiheit, die grundsätzlich nur dadurch begrenzt wird, daß ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender und für die Ungleichbehandlung sprechender Grund nicht erkennbar ist und die Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Im übrigen kommt ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auch nur dann in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Dabei ist es unvermeidlich, daß bei Pauschalierungen, die im Gesetzes- oder Tarifrecht im Interesse der Praktikabilität vorgenommen werden, gewisse Härten vorkommen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

    Abgesehen davon nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz dann an, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

    Einen rechtserheblichen Verstoß gegen diesen privatrechtlichen Grundsatz nimmt das Landesarbeitsgericht mit Recht dann an, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II und 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit wei- 21.
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

    Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, daß sich der Begriff der Bewährung in Fußnote 1 aufgrund der in Satz 3 dieser Fußnote enthaltenen Verweisung auf § 23a BAT nach dieser Bestimmung richtet (Senatsurteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23a BAT).
  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

    Vertrags- bzw. allgemeine Tarifangestellte, Beamte und Dienstordnungs-Angestellte haben nämlich trotz Berührungspunkten nach beiden Seiten bei den letzteren jeweils einen derart unterschiedlichen und spezifischen rechtlichen Status, daß sie schon deswegen nicht in allen Punkten der Arbeitsbedingungen rechtlich gleichbehandelt werden müssen, wobei der Senat entgegen der Meinung der Revisionserwiderung die außergewöhnliche und in der Arbeitswelt einmalige Zwischenstellung der Dienstordnungs- Angestellten zwischen Beamten und Tarifangestellten keineswegs übersieht (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW:

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 269/86

    Freizeitausgleich bei Schichtarbeit: (Nicht-) Berücksichtigung von

  • BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 79/97

    Zulage: Senior First Officer Zulage bei Deutscher Lufthansa

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 748/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88

    Eingruppierung von Kapitän auf Sicherheitsboot - Verhältnis zu

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 190/82

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Bereitschaftsdienstvergütung auf Grund

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 191/82

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Bereitschaftsdienstvergütung auf Grund

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 395/81
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
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